LG Bochum – Az.: I-11 T 29/14 – Beschluss vom 10.07.2014
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 06.03.2014 wird zurückgewiesen.
Die Antragssteller tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Das Amtsgericht hat zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Antragsteller keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 ZPO.
I.
Soweit der Antragsteller zu 2 Ansprüche auf Ersatz der Schäden geltend macht, die infolge der Beschädigung seines PKW entstanden sind, stehen ihm über die bereits außergerichtlich von der Antragsgegnerin zu 3 gezahlten Beträge keine weiteren Ansprüche zu.
Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Antragsgegner für die Folgen des Verkehrsunfalls vom 25.02.2013 lediglich zur Hälfte haften.
Da höhere Gewalt und eine Unabwendbarkeit des Unfallgeschehens für einen der beteiligten Fahrzeugführer nicht vorliegen, wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt, hängt im Verhältnis der Parteien zueinander gemäß § 17 Abs. 1 StVG die Verpflichtung zum Schadensersatz von den Umständen, dem Grad des Verschuldens und insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Symbolfoto: Von Sina Ettmer Photography /Shutterstock.comSowohl dem Antragsteller zu 2 als auch der Antragsgegnerin zu 2 ist im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen §§ 1, 9 Abs. 5 StVO anzulasten.
Auf Parkplätzen gilt in besonderer Weise das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme, weil stets mit ausparkenden und rückwärts fahrenden Fahrzeugen zu rechnen ist.
Beim Rückwärtsfahren gilt zudem – zumindest dem Rechtsgedanken nach – die Regelung in § 9 Abs. 5 StVO. Der aus einer Parkbox rückwärts in den Fahrbahnbereich zwischen den Fahrboxen hinein Fahrende oder der in einer Parkgasse rückwärts Fahrende hat besondere Vorsi[…]