Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 U 89/13 – Urteil vom 09.07.2014
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.11.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 14 O 97/13 – wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.500 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin wegen der Folgen eines operativen Eingriffs Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung verlangen kann.
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten einen Versicherungsvertrag zur „Hinterbliebenen-Absicherung“ mit Zusatzversicherungen, darunter eine Unfallzusatzversicherung mit einer Versicherungssumme von 12.500 € für den Versicherungsfall der unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit (siehe Nachtrag zum Versicherungsschein Nr. 200282177 vom 16.1.2006, Bl. 4 und vor Bl. 10 [ohne Blattzahl]). Dieser liegen die Bedingungen der Beklagten für die Unfallzusatzversicherung mit Leistung bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall zu Grunde (im Folgenden: BUZV, Bl. 7 ff. d.A.).
§ 3 Abs. 2 BUZV enthält Risikoausschlüsse. Gemäß § 3 Abs. 2 h Satz 1 BUZV besteht kein Versicherungsschutz für
„Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Handlungen, die die versicherte Person an ihrem Körper vornimmt oder vornehmen lässt.“
Nach der in § 3 Abs. 2 h Satz 2 BUZV geregelten Rückausnahme bleibt der Versicherer auch in solchen Fällen allerdings dann zur Leistung verpflichtet,
„wenn die Handlungen oder Heilmaßnahmen […] durch einen unter diese Versicherung fallenden Unfall veranlasst waren.“
Symbolfoto: Von Chinnapong /Shutterstock.comIm November 2011 begab sich die Klägerin wegen plötzlich aufgetretener Brustschmerzen in die Asklepios Klinik Hamburg Harburg. Dort wurde eine Dissektion der thorakalen Aorta diagnostiziert. Im Rahmen eines operativen Eingriffs wurde zunächst eine Stentprothese in das betroffene Gefäß gesetzt und, nachdem eine intraoperative Verletzung der Arterie aufgefallen[…]