Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ordnungswidrigkeitenverfahren – Rahmengebühren – unterdurchsschnittliche Schwierigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

LG Braunschweig – Az.: 2b Qs 160/21 – Beschluss vom 08.06.2021

In der Strafsach wegen OWi Infektionsschutzgesetz hat das Landgericht Braunschweig durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht am 08.06.2021 beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Salzgitter vom 17.05.2021 (Az.: 11a OWi 123 Js 40670/20) wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

Gründe:

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen richtet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Salzgitter vom 17.05.2021, in welchem die Verteidigerkosten als notwendige Auslagen des Betroffenen in einem durch Freispruch beendeten Bußgeldverfahren gegen die Landeskasse auf 621,18 € festgesetzt wurden. Beantragt war eine Festsetzung auf 988,89 €.
Im Einzelnen:
Gegen den Betroffenen wurde durch die Stadt Salzgitter am 11.06.2020 ein Bußgeldbescheid wegen eines behaupteten Verstoßes des Betroffenen am 03.05.2020 um 18:40 Uhr gegen §§ 73 Abs. la Nr. 24 IfSG i.V.m. §§ 2. 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus i.V.m. Artikel 2 Nr. 4 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus erlassen. weil der Betroffene sich mit zwei weiteren Personen in einem Pkw befunden und dabei nicht den erforderlichen Mindestabstand eingehalten habe. Mit dem Bescheid wurde eine Geldbuße in Höhe von 200,00 € festgesetzt. Als Beweismittel ist im Bußgeldbescheid eine Zeugin (Frau pp., Polizei Salzgitter) benannt.

Mit Schreiben vom 29.06.2020 zeigte der Verteidiger des Betroffenen dessen Vertretung an, legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nach Gewährung der Akteneinsicht begründete der Verteidiger den Einspruch mit Schreiben vom 02.07.2020 wie folgt: Es ergäbe sich aus der Akte nichts, was verwertbar wäre. Wer habe wann wo was aus welcher Entfernung wie zur Kenntnis genommen? Er frage sich ernsthaft, was so etwas soll.

Daraufhin machte die Zeugin PKin pp. durch Bericht vom 16.07.2020 ergänzende Angaben. Anschließend wurde das Verfahren mit Schreiben vom 20.07.2020 über die Staatsanwaltschaft Braunschweig an das Amtsgericht Salzgitter abgegeben.

Das Amtsgericht Salzgitter bestimmte mit Verfügung vom 04.08.2020 Hauptverhandlungstermin auf den 14.12.2020 und lud dazu die im Bußgeldbescheid benannte Zeugin.

Nach Durchführung der Hauptverhandlung am 14.12.2020 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 09:40 Uhr sprach das Amtsgericht Salzgitter den Betroffenen frei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv