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Fahrerlaubnis nach E-Scooter-Fahrt mit absoluter Fahruntüchtigkeit entzogen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das Urteil des Amtsgerichts Göttingen aufgehoben, welches einen Angeklagten nach Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter verurteilt hatte. Der Angeklagte fuhr unter Alkoholeinfluss und war absolut fahruntüchtig. Das Gericht entschied, dass die vom Amtsgericht vorgenommene Bewertung, keine Fahrerlaubnisentziehung vorzunehmen, nicht haltbar ist und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 33/23 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Urteils: Das Oberlandesgericht Braunschweig hebt das Urteil des Amtsgerichts Göttingen auf.
Absolute Fahruntüchtigkeit: Der Angeklagte war mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,83 Promille absolut fahruntüchtig.
E-Scooter als Kraftfahrzeug: Der E-Scooter wird als Kraftfahrzeug im Sinne des [...] Weiterlesen
“Fahrerlaubnisentziehung nach E-Scooterfahrt mit absoluter Fahruntüchtigkeit”