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Veröffentlichung von Beschuldigtenbildern: Die rechtliche Abwägung
Das Amtsgericht Bonn hat in einem Beschluss vom 21.04.2016 (Az.: 51 Gs -410 UJs 203/16- 722/16) eine wichtige Entscheidung in Bezug auf die Öffentlichkeitsfahndung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Veröffentlichung von Abbildungen von Beschuldigten im Internet zulässig ist.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 51 Gs -410 UJs 203/16- 722/16 [toc]
Diebstahl und die darauffolgende Fahndung
Auszug aus der Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/oeffentlichkeitsfahndung-voraussetzungen/
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“Öffentlichkeitsfahndung – Voraussetzungen”