Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verurteilung eines Auto-Aufbrechers mit Verwendung einer gestohlenen EC-Karte

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Auto-Aufbrecher verurteilt: Gestohlene EC-Karte führt zur Verhaftung
Das Landgericht Arnsberg hat einen 72-jährigen Mann wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall und Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Verurteilung basiert auf umfangreichen Beweisen, einschließlich Videoaufnahmen und physischen Beweisen. Der Mann wurde für schuldig befunden, aus zwei Fahrzeugen Gegenstände gestohlen und mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abgehoben zu haben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ns – 470 Js 60/20 – 35/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall und Computerbetruges.
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Täter brach in zwei Fahrzeuge ein und stahl daraus.
Geldabhebung mit gestohlener EC-Karte festgestellt.
Beweise umfassen Videoaufnahmen und eine bei der Durchsuchung gefundene Kappe.
Identifikation des Täters durch Vergleich von Überwachungsbildern und persönlichen Merkmalen.
Keine Bewährung aufgrund der Kriminalgeschichte und der Schwere der Verbrechen.
Einziehung der Kappe als Tatmittel gemäß § 74 StGB.

[toc]
Rechtliche Betrachtung von Straftaten im Bereich Eigentumsdelikte
In der Welt des Strafrechts nehmen Eigentumsdelikte, insbesondere Diebstahl und Computerbetrug, eine zentrale Rolle ein. Diese Delikte zeichnen sich durch die unrechtmäßige Aneignung fremden Eigentums aus, wobei die Methoden und Umstände dieser Taten von einfachen Diebstählen bis hin zu komplexen Betrugsfällen reichen können. Besonders interessant wird es, wenn die Tat mit moderner Technologie, wie der unbefugten Nutzung von EC-Karten, verknüpft ist. Solche Fälle stellen eine Herausforderung für die Justiz dar, da sie oft eine Kombination aus traditionellen Ermittlungsmethoden und moderner forensischer Technik erfordern.

Der nachfolgende Text befasst sich mit einem konkreten Urteil, in dem ein Auto-Aufbrecher


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv