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Unerwünschtes Graffiti an der eigenen Immobilien? Wer zahlt für die Beseitigung?

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Die Fassade eines Hauses gilt als Aushängeschild der gesamten Immobilie, da sich von dem Zustand der Fassade Rückschlüsse auf den Zustand der gesamten Immobilie herstellen lassen. Für nahezu jeden Eigenheimbesitzer sind daher unerwünschte Graffitis an der Hausfassade ein regelrechter Albtraum. Nicht selten herrscht Ratlosigkeit vor, wie in derartigen Fällen vorgegangen werden kann. Fakt ist, das Graffiti muss beseitigt werden. Damit einher geht jedoch die Frage, wer die Beseitigung zu zahlen hat.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Graffiti an Immobilien stellt für Eigentümer sowohl ein rechtliches als auch ein finanzielles Problem dar. Die Beseitigung ist oft kostenintensiv, und die rechtliche Verantwortlichkeit für die Kostenübernahme ist komplex.

Graffiti als Problem: Für Immobilieneigentümer sind unerwünschte Graffitis an der Fassade ein erhebliches Ärgernis, da sie den Wert und das Erscheinungsbild der Immobilie beeinträchtigen.
Rechtlicher Rahmen: Im Zusammenhang mit Graffiti sind sowohl Zivilrecht (Schadensersatzansprüche) als auch Strafrecht (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch) relevant.
Strafbarkeit: Graffiti ohne Erlaubnis des Eigentümers gilt rechtlich als Sachbeschädigung. Unter Umständen kann es sich auch um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung handeln.
Rechtliche Folgen: Bei Sachbeschädigung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Es handelt sich um Antragsdelikte, was bedeutet, dass der Eigentümer einen Strafantrag stellen muss.
Kostenübernahme: Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip. Jedoch müssen Eigentümer häufig die Kosten tragen, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.
Rolle der Versicherung: Die Gebäudeversicherung kann in manchen Fällen die Kosten für die Graffiti-Beseitigung übernehmen, abhängig von den Vertragsbedingungen.
Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter: Kosten für die Graffiti-Entfernu[…]


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