Fahrerlaubnis nach E-Scooter-Fahrt mit absoluter Fahruntüchtigkeit entzogen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das Urteil des Amtsgerichts Göttingen aufgehoben, welches einen Angeklagten nach Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter verurteilt hatte. Der Angeklagte fuhr unter Alkoholeinfluss und war absolut fahruntüchtig. Das Gericht entschied, dass die vom Amtsgericht vorgenommene Bewertung, keine Fahrerlaubnisentziehung vorzunehmen, nicht haltbar ist und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Urteils: Das Oberlandesgericht Braunschweig hebt das Urteil des Amtsgerichts Göttingen auf.
Absolute Fahruntüchtigkeit: Der Angeklagte war mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,83 Promille absolut fahruntüchtig.
E-Scooter als Kraftfahrzeug: Der E-Scooter wird als Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG betrachtet.
Keine Fahrerlaubnisentziehung: Das Amtsgericht lehnte die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperrfrist ab.
Revision erfolgreich: Die Revision der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen das Urteil war erfolgreich.
Neubewertung erforderlich: Das Oberlandesgericht ordnet eine Neubewertung der Sachlage an.
Wechselwirkung zwischen Strafe und Maßregel: Eine Wechselwirkung zwischen der Verhängung des Fahrverbots und dem Absehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis wird angenommen.
Neue Verhandlung und Entscheidung: Das Verfahren wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Für den Fall, dass Sie mit einer Fahrerlaubnisentziehung nach einer E-Scooterfahrt mit absoluter Fahruntüchtigkeit konfrontiert sind, empfehlen wir Ihnen, umgehend fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine erste Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren. → Jetzt[…]