Rechtwidriger Durchsuchungsbeschluss: Mangelnde Begründung als Grund
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 13. November 2023 den Durchsuchungsbeschluss wegen mangelnder Begründung als rechtswidrig bezeichnet. Es wurde entschieden, dass die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses kein automatisches Beweisverwertungsverbot für die dabei gesicherten Unterlagen nach sich zieht. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Beschlagnahme der bei der Durchsuchung gefundenen Asservate wurde abgewiesen, da das Gericht die Bedeutung der effektiven Strafverfolgung höher gewichtet hat.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Qs 72/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss: Ursprünglicher Beschluss mangels ausreichender Begründung für rechtswidrig erklärt.
Kein Beweisverwertungsverbot: Trotz Rechtswidrigkeit des Beschlusses kein automatisches Verbot der Beweisverwertung der sichergestellten Unterlagen.
Beschwerde abgewiesen: Das Gericht lehnt die Beschwerde gegen die Beschlagnahme der bei der Durchsuchung gefundenen Gegenstände ab.
Begründung des Gerichts: Trotz des Fehlers im Durchsuchungsbeschluss überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufklärung der mutmaßlichen Straftaten.
Hypothetisch rechtmäßige Beweiserlangung: Die Möglichkeit, dass die Beweise auch auf rechtmäßigem Weg hätten erlangt werden können, wird in die Entscheidung miteinbezogen.
Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse: Das Gericht betont die Notwendigkeit einer detaillierten und spezifischen Begründung in Durchsuchungsbeschlüssen.
Bedeutung der effektiven Strafverfolgung: Die Entscheidung spiegelt die Abwägung zwischen Verfahrensfehlern und dem Interesse an der Strafverfolgung wider.
Unwirksamkeit der ursprünglichen Beschlagnahmeanordnung: Die im ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss enthaltene Beschlagnahmeanordnung war aufgrund ihrer Unbestimmtheit unwirksam.
Sind Sie von einem rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss betroffen und benötigen rechtliche Unterstützung[…]