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Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

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Wenn mehrere Straftaten kollidieren: Der Fall des Strafklageverbrauchs
Das OLG Karlsruhe hat über den Fall eines Angeklagten entschieden, der Mitglied einer Tätergruppierung war und sich mit dem „Falscher Polizeibeamter Trick“ an ältere Geschädigte richtete. Dabei wird es dem Angeklagten vorgeworfen, ohne gültigen Führerschein gefahren zu sein. In einem vorangegangenen Verfahren wurde er bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Jetzt wurde jedoch entschieden, dass kein Strafklageverbrauch eingetreten ist und es nicht zu einer Verfahrensüberschneidung kommt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 36 Ss 47/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Das OLG Karlsruhe hat nochmals festgehalten, dass der Strafklageverbrauch nicht eingetreten ist und der Angeklagte in den vorliegenden Verfahren separat bestraft werden kann.
Mögliche Einwände zur Unterscheidung zwischen ‚Fahren ohne Fahrerlaubnis‘ und ‚Betrug‘ wurden vom Gericht abschlägig behandelt.
Das Urteil weist darauf hin, dass der Unrechts- und Schuldgehalt jeder Handlung individuell betrachtet werden muss und die getrennte Verfolgung keinen unnatürlichen Lebenssachverhalt dargestellt.
Die Strafe von 35 Tagessätzen zu je 10,00 Euro bleibt bestehen und wird nicht von der Bestrafung des Verbrechens nach § 263 Abs. 5, 22, 23 StGB beeinflusst.
Es wurde festgestellt, dass kein schützenswertes Vertrauen beim Angeklagten begründet wurde, da der Strafklageverbrauch nur einmal erörtert wurde.
Das Gericht hat kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft die beiden Sachverhalte getrennt behandelt hat, obwohl kein erkennbarer Grund dafür zu sehen war.
Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass die Verwendung eines Fahrzeugs nur praktisch für die Tatausführung war, aber nicht deren zwingende Voraussetzung.
Insgesamt hat das Urteil hervorgehoben, dass jede Handlung individuell betrachtet werden soll und die Mehrfachbestrafung in diesem Fall gerechtfertigt ist.

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Doppelbestrafung vom Tisch: Ein Überblick über das Urteil
Ein kürzlich gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe beschäftigte sich mit der komplexen Frage des Strafklageverbrauchs bei ma[…]


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