Kleben lassen und überrollen‘: Tweet gegen Klimaaktivisten nicht strafbar
Das Landgericht Potsdam hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam abgelehnt, einen Strafbefehl gegen eine Person zu erlassen, die einen umstrittenen Kommentar auf Twitter veröffentlicht hatte. Der Kommentar, der sich auf das Überrollen von Klimaaktivisten mit einem Flugzeug bezog, wurde nicht als hinreichend konkrete Billigung einer Straftat angesehen, um den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei spielte die Interpretation der Meinungsfreiheit und die geringe Reichweite des Tweets eine wesentliche Rolle.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Ablehnung der Beschwerde: Das LG Potsdam bestätigt die Ablehnung des Strafbefehls durch das AG Potsdam.
Inhalt des Tweets: Der Angeklagte kommentierte auf Twitter, Klimaaktivisten sollten „kleben gelassen und mit einem Flugzeug überrollt“ werden.
Billigung von Straftaten: Die Staatsanwaltschaft sah in dem Kommentar eine Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB.
Meinungsfreiheit: Das Gericht berücksichtigte die Meinungsfreiheit und die satirische Natur der Äußerung.
Geringe Reichweite: Der Tweet hatte nur wenig Aufmerksamkeit erregt, was bei der Beurteilung eine Rolle spielte.
Keine konkrete Gefährdung: Es fehlte an einer hinreichend konkreten Gefährdung des öffentlichen Friedens.
Aktueller politischer Kontext: Der Tweet bezog sich auf ein aktuelles Ereignis, eine Flughafenblockade durch Klimaaktivisten.
Fazit: Das Gericht entschied, dass der Tatbestand der Billigung von Straftaten nicht erfüllt war.
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