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Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse – Gefälligkeitsattest

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Ärztin verurteilt: Gefälligkeitsatteste für Maskenbefreiung
In diesem Urteil wird die Angeklagte wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, speziell Gefälligkeitsatteste zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, in 12 tatmehrheitlichen Fällen verurteilt. Die Atteste wurden ohne erforderliche Untersuchungen ausgestellt und enthielten keine Angaben zu möglichen körperlichen Ursachen. Die Angeklagte missbrauchte ihre berufliche Stellung und handelte entgegen dem Willen einiger Betroffener.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ds 244 Js 61116/22 (2)  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Angeklagte wird in 12 Fällen wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt.
Die Atteste zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurden ohne erforderliche Untersuchungen ausgestellt.
Die Atteste enthielten keine Angaben zu möglichen körperlichen Ursachen.
Die Angeklagte missbrauchte ihre berufliche Stellung als Psychotherapeutin.
Einige Betroffene wurden gegen ihren Willen mit den Attesten ausgestattet.
Das Gericht verhängt Geldstrafen, wobei die Höhe der Tagessätze vom Einkommen der Angeklagten abhängt.
Das Gericht sieht eine Gesamtgeldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 120 Euro vor.
Es besteht keine klare Gefahr für weitere erhebliche Taten durch die Angeklagte.

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Unrichtige Gesundheitszeugnisse und die Konsequenzen
In der aktuellen Rechtsprechung rückt das Thema Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zunehmend in den Fokus. Dies umfasst insbesondere die Erstellung sogenannter Gefälligkeitsatteste, bei denen eine fachliche Untersuchung und Bewertung des Gesundheitszustands der betroffenen Person unterbleibt. Solche Fälle betreffen oft medizinische Fachkräfte, wie Psychotherapeuten, die in ihrem Berufsalltag mit der Ausstellung von Attesten betraut sind. Dabei steht die Frage im Raum, inwiefern die ausgestellten Dokumente auf fundierten, medizinischen Erkenntnissen beruhen, oder ob gesundheitliche Gründe ohne hinreichende Überprüfung als Befreiungsgrund angegeben werden.

Die rechtliche Bewertung solcher Praktiken betrifft nicht nur die Glaub[…]


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