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Autorisierung eines ungewollten Zahlungsvorgangs bei Online-Banking

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Kontroverse um Online-Banking: Autorisierung oder Missbrauch?
Das Urteil befasst sich mit einem Fall von Online-Banking-Betrug, bei dem ein Kläger eine Überweisung von 24.291,49 Euro an einen Unbekannten nicht autorisiert hat. Das Gericht entscheidet, dass die Bank einen Teil des Schadens tragen muss, da sie den vom Kläger gewünschten Verfügungslimit von 1.000 Euro nicht berücksichtigt hat. Jedoch wird auch ein Mitverschulden des Klägers festgestellt, da er die für das Online-Banking erforderliche Sorgfalt nicht ausreichend beachtet hat.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 578/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Nicht autorisierte Überweisung: Kläger behauptet, eine Überweisung von 24.291,49 Euro nicht autorisiert zu haben.
Online-Banking-Vertrag: Die Bank berücksichtigte nicht den vom Kläger gewünschten Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Tag.
Teilweise Haftung der Bank: Das Gericht erkennt eine Nebenpflichtverletzung der Bank, da sie das vereinbarte Limit nicht umgesetzt hat.
Mitverschulden des Klägers: Der Kläger vernachlässigte die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit Online-Banking und überprüfte die Transaktionsdaten nicht ausreichend.
Technische Authentifizierung: Die Bank konnte nachweisen, dass die Authentifizierung der Transaktion technisch korrekt war.
Haftungsverteilung: Das Gericht entscheidet auf eine Haftungsverteilung von 3/4 zu 1/4 zulasten des Klägers.
Schadensersatzanspruch: Trotz Mitverschuldens hat der Kläger Anspruch auf Teilwiedergutmachung des Schadens.
Bewertung der Gesamtumstände: Bei der Entscheidung wurden alle relevanten Faktoren, einschließlich der individuellen Kenntnisse und Erfahrungen des Klägers, berücksichtigt.

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Verantwortung und Haftung bei Online-Banking-Transaktionen: Rechtsfragen und -folgen
(Symbolfoto: Rawpixel.com /Shutterstock.com)[/capti[…]


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