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Fahrer wegen Nötigung verurteilt und Fahrerlaubnis entzogen
Ein Fahrer wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von vier Monaten festgesetzt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, am 9. Februar 2020 mit einem PKW Maserati auf einer zentralen und stark belebten Kreuzung des Berliner Bezirks Charlottenburg, nämlich vor dem Bahnhof Zoologischer Garten, mit quietschenden Reifen und starker Qualmentwicklung sogenannte Donuts (360-Grad-Kehren) gefahren zu haben.
Direkt zum Urteil Az: (3) 121 Ss 138/21 (59 – 60/21) springen.
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Verurteilung aufgrund von Nötigung im Straßenverkehr
Das Amtsgericht Tiergarten stellte fest, dass der Angeklagte für ungefähr 10 Sekunden Donuts auf [...] Weiterlesen
“Donuts (360-Grad-Kehren) als Nötigung im Straßenverkehr – Fahrerlaubnisentziehung”