Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kraftfahrzeugrennen – Beschlagnahme eines beteiligten geleasten Fahrzeugs

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Geleastes Fahrzeug im Visier der Strafverfolgung: Kraftfahrzeugrennen und die Folgen
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden,dass im Falle eines illegalen Kraftfahrzeugrennens das beteiligte, geleasten Fahrzeug beschlagnahmt werden kann. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug im Eigentum einer Bank steht und geleast ist. Das Gericht sieht hier einen dringenden Tatverdacht sowie die Notwendigkeit der Beschlagnahme, um weitere rechtswidrige Taten zu verhindern.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5/31 Qs 15/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Illegales Kraftfahrzeugrennen: Vorwurf gegen den Beschuldigten, ein solches Rennen gefahren zu sein.
Beschlagnahme des Fahrzeugs: Gerichtliche Anordnung trotz Leasingstatus und Eigentum durch eine Bank.
Dringender Tatverdacht: Grundlage für die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Einziehung des Fahrzeugs: Möglichkeit einer Einziehung nach § 315f S. 1 StGB im Falle einer Verurteilung.
Eigentumsverhältnisse: Irrelevant für die Entscheidung zur Beschlagnahme.
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme: Bestätigung der Verhältnismäßigkeit trotz finanzieller Belastungen für den Leasingnehmer.
Zukünftige rechtswidrige Taten: Gefahr weiterer Straftaten durch den Beschuldigten als Begründung für die Beschlagnahme.
Rechtliche Folgen für den Leasinggeber: Möglichkeit der Entschädigung nach § 74b Abs. 2 S. 1 StGB.

[toc]
Beschlagnahme bei illegalen Kraftfahrzeugrennen
(Symbolfoto: Haggardous50000 /Shutterstock.com)

Im Fokus des Rechts steht die Frage, wie mit illegalen Kraftfahrzeugrennen und den dabei involvierten Fahrzeugen umgegangen wird, insbesondere wenn diese geleast sind. Ein spannender Aspekt ist die Beschlagnahme solcher Fahrzeuge, eine Maßnahme, die sowohl rechtliche als auch gesellschaftl[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv