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OLG Bamberg, Az.: 5 U 212/12, Urteil vom 09.07.2013
Leitsatz:
1. Das Erfordernis einer allgemeinen Glättebildung als Grundvoraussetzung für eine Räum- und Streupflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen (BGH NJW 2009, 3302 Tz. 4 m.w.N.; 2012, 2727; VersR 1982, 299, 300) gilt auch für Bahnsteige. Auch auf Bahnsteigen löst das Vorhandensein lediglich vereinzelter Glättestellen noch keine Räum- und Streupflicht aus.
2. Ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit des Nichtstreuens für den Sturz eines (Bahn-)Reisenden kommt erst dann in Betracht, wenn der Geschädigte den ihm obliegenden Beweis einer allgemeinen Glättebildung geführt hat.
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 17.10.2012, Az. 21 O 734/10, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die [...] Weiterlesen
“Räumpflicht und Streupflicht auf Bahnsteigen – Haftung bei Sturz und Verletzung”