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OLG Hamm
Az: 2 Ss OWi 407/04
Beschluß vom 03.03.2005
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 25. Februar 2004 hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 03. 03. 2005 durch den Richter am Oberlandesgericht als Einzelrichter nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft gem. § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 6 OWiG beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Gründe:
I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung von weniger als 1/10 des halben Tachometers bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h eine Geldbuße von 125 € und wegen verbotenen Rechtsüberholens außerhalb geschlossener Ortschaft in zwei Fällen eine Geldbuße von jeweils 50 € [...] Weiterlesen
“Bußgeldbescheid – Unwirksamkeit nur bei schwerwiegenden Mängeln”