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Oberlandesgericht Hamm
Az: 2 Ss OWi 376/09
Beschluss vom 25.06.2009
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 03. Februar 2009 hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 25. 06. 2009 durch auf Antrag der Generalstaatsanchwaltschaft nach Anhörung des Betroffenen bzw. seines Verteidigers beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Das Amtsgericht Hagen hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr zu einer Geldbuße in Höhe von 250,00 EUR verurteilt und ihm unter Beachtung [...] Weiterlesen
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