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Rechtsanwälte Kotz GbR

Das neue Punktesystem im Verkehrszentralregister zum 01.05.2014

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Zum 01.05.2014 wird das Punktesystem im Verkehrszentralregister in Flensburg grundlegend reformiert. Statt mit bisher 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis nach dem neuen Recht bereits mit 8 Punkten entzogen.
Im neuen Recht unterscheidet man im Punktesystem zukünftig nachfolgende Phasen:
1. Vormerkungsphase 1-3 Punkte;
2. Ermahnungsphase 3-5 Punkte;
3. Verwarnungsphase 6-7 Punkte;
4. ab 8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis.

In der Ermahnungsphase erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine gebührenpflichtige Ermahnung und wird zur Änderung seines Fahrverhaltens aufgefordert. Zudem wird ihm die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Die Teilnahme wird mit dem Abzug eines Punktes belohnt. In der Verwarnungsphase wird er gebührenpflichtig verwarnt. Die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau ist nicht mehr möglich. Jeder Verkehrsverstoß wird künftig mit 0-3 Punkten geahndet. Generell gibt es für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten 2 Punkte und für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.
Zu beachten ist ferner, dass jeder Verstoß ab dem 01.05.2014 einzeln verjährt, also ohne Verlängerung durch neue Taten.
Verstöße, die mit 1 Punkt geahndet wurden verjähren nach 2,5 Jahren; Verstöße, die mit 2 Punkten geahndet wurden, nach 5 Jahren; Verstöße, die mit 3 Punkten geahndet wurden, erst nach 10 Jahren.
Die zum 30.04.2014 beim Kraftfahrtbundesamt im Verkehrszentralregister bestehenden Punkte werden nach folgender Umrechnungstabelle umgerechnet:
1-3 Punkte = 1 Punkt;
4-5 Punkte = 2 Punkte;
6-7 Punkte = 3 Punkte;


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