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AG Norderstedt
Az.: 46 C 103/11
Urteil vom 04.11.2011
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.520,36 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.5.2010 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 837,52 € durch Zahlung an die Anwaltskanzlei O. & Kollegen freizustellen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf die klägerseits eingezahlten Gerichtskosten in Höhe von 219,00 € Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum zwischen dem 21.4.2011 und dem Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Das Urteil ist gegen [...] Weiterlesen
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