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Amphetamin / Speed – Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligem Konsum

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Verwaltungsgericht München
Az: M 6b S 13.5724
Beschluss vom 22.01.2014

Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf EUR 3.750,– festgesetzt.
Gründe
I.
Der 19… geborene Antragsteller wendet sich gegen die sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, M, L und T/S.
Am … Juni 2013 ab a… Uhr wurde der Antragsteller einer polizeilichen Verkehrskontrolle unterzogen. Ein wegen drogentypischer Auffälligkeiten durchgeführter Drogen-Vortest (Urin) ergab ein positives Ergebnis hinsichtlich Amphetamins. Gegenüber der Polizei machte der Antragsteller die Angabe, am … Juni 2013 um ca. b… Uhr a… Gramm Speed konsumiert zu haben. Diese Angabe wiederholte er gegenüber dem Arzt, der um c… Uhr Blutentnahmen durchführte. Nach Diagnose des Arztes stand der Antragsteller leicht unter dem Einfluss von Drogen. Ein Gutachten über die Blutproben des Instituts A… vom … Juli 2013 ergab in der quantitativen Bestimmung b… µg/L Amphetamin (Anm.: entspricht b… ng/ml Amphetamin). Laut Begutachtung belegten die bei der toxikologischen Analyse der Blutprobe erhobenen Befunde die vorangegangene Aufnahme von Amphetamin bzw. von Substanzen, die zu Amphetamin verstoffwechselt würden. Amphetamin sei eine stimulierende Substanz, die in der Regel als Pulver, Tabletten oder Kapseln unter anderem unter der Szenebezeichnung „Speed“ gehandelt werde. Die nachgewiesene Konzentration an Amphetamin im Blutplasma liege in einem vergleichsweise sehr hohen Bereich.
Auf ein Anhörungsschreiben der Fahrerlaubnisbehörde des Antragsgegners vom … September 2013 hin erklärte der Bevollmächtigte des Antragstellers mit Schreiben vom … Oktober 2013 unter anderem, dass der Antragsteller von Beruf B… sei und deshalb darauf angewiesen sei, dass zumindest die Fahrerlaubnisklasse des A…führerscheins nicht entzogen werde. Der Antragsteller habe aus dem Fehler gelernt. Es habe sich um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. engmaschige Untersuchungen, könne Drogenfreiheit sichergestellt werden. Aufgrund seiner beruflichen Eingebundenheit als B… zähle er sowieso nicht zu den üblichen Drogenkonsumenten, sondern der K[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/speed.htm

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