Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
Az: 4 U 59/13
Urteil vom 13.02.2014
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.02.2013 (Aktenzeichen 8 O 32/12) abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der am … 1930 geborene Kläger befuhr am 05.05.2010 gegen 14 Uhr als Radfahrer den am rechten Rand der verlaufenden Radweg von in Richtung Circa 200 m nach dem Ortsausgangsschild von wollte er nach links in einen Feldwirtschaftsweg abbiegen. Bei diesem Abbiegemanöver kreuzte der Kläger die Fahrbahn des auf der von dem Beklagten zu 1 in Richtung geführten Pkw Peugeot 306 Kombi mit dem amtlichen Kennzeichen, dessen Halter der Beklagte zu 2 und der bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversichert ist. Bei dem Zusammenstoß mit dem Pkw erlitt der Kläger ein Polytrauma, eine Rippenserienfraktur links 2. bis 11. Rippe, einen Pneumothorax, einen iatrogenen Hämatothorax mit operativer Hämatomausräumung am 06.05.2010, einen subakuten Mediateilinfarkt links fronto-temporal, eine Dilatationstracheotomie am 12.05.2010, eine MRSA-Pneumonie, multiple Prellungen, akutes Nierenversagen, CVVHD vom 09. bis zum 12.05.2010 und eine respiratorische Globalinsuffizienz. Die ersten drei Wochen nach dem Unfall lag er im Koma. Vom 28.05. bis zum 15.07.2010 war er stationär im unterbracht, und vom 09.08. bis zum 01.09.2010 war er stationär in der Reha-Klinik aufgenommen. Dem Kläger entstand ein materieller Schaden von zuletzt unstreitigen 6.000 €. Mit Anwaltsschreiben vom 05.10.2011 wurde die Beklagte zu 3 unter Fristsetzung zum 29.10.2011 ohne Erfolg zur Leistung aufgefordert.
Der Kläger hat eine Haftung der Beklagtenseite von 25 v. H. geltend gemacht und behauptet, nach seiner Erinnerung habe er vor bzw. beim Abbiegen ein Handzeichen nach links gegeben. Als er die rechte Fahrspur bereits nahezu verlassen gehabt und sich mit dem hinteren Ende seines Fahrrads etwa in der Fahrbahnmitte im Bereich der weißen, gestrichelten Linie befunden habe, sei er vom Bek[…]