Amtsgericht Eisenach
Az: 54 C 331/12
Urteil vom 16.01.2014
Anmerkung des Bearbeiters
§ 9 StVO lautet:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
§ 17 StVG lautet:
(1) Wird ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht und sind die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Wenn der Schaden einem der beteiligten Fahrzeughalter entstanden ist, gilt Absatz 1 auch für die Haftung der Fahrzeughalter untereinander.
(3) …
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.871,17 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.04.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 316,18 € zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Der Verkehrsunfall ereignete sich am 19.01.2012 gegen 9.00 Uhr in Eisenach, Bäckerei …
Zu diesem Zeitpunkt lenkte der Außendienstmitarbeiter der Klägerin den VW Touran. Der Beklagte zu 1) fuhr zum Unfallzeitpunkt den Beklagten-Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen ….
Das Klägerfahrzeug stand auf dem Parkplatz vor der Bäckerei … hinter dem Beklagten-Transporter, als der Beklagte zurücksetzte und gegen das Klägerfahrzeug stieß.
Am Fahrzeug der K[…]