LG Halle
Az.: 5 O 110/13
Beschluss vom 05.12.2013
In pp. hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle auf die mündliche Verhandlung vom 1.10.2013 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht als Einzelrichterin für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um das Auslesen von Rohdaten aus einer Geschwindigkeitsmessanlage.
Die Beklagte zu 1 bietet unter anderem die Erstellung von Gutachten zu Geschwindigkeitsmessungen an. Sachverständiger entsprechender Gutachten und Geschäftsführer der Beklagten zu 1 war der Beklagte zu 2, im Verlauf dieses Rechtsstreits schied er als Geschäftsführer aus, seit 12.8.2013 ist der Beklagte zu 3 Geschäftsführer. Der Beklagte zu 3 war bis 31.7.2013 bei der Dekra Automobil GmbH in der Niederlassung Halle als Sachverständiger und Fachabteilungsleiter Unfallanalytik tätig.
Die Klägerin stellt die Geschwindigkeitsmessanlage ES 3.0 her. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ergibt sich dabei aus der Messbasis und der Zeit, in der das zu messende Fahrzeug die Messbasis durchfährt. Bei der Durchfahrt wird in den fünf Sensoren der Messbasis ein Helligkeitsprofil des Fahrzeugs erfasst, digitalisiert und gespeichert. Mit Hilfe einer Software, installiert in der Messanlage, wird aus diesen aufgenommenen Rohdaten eine Kurve erzeugt, die Rohdaten werden gespeichert, ob verschlüsselt oder „nur“ codiert ist streitig.
Die Klägerin bietet die Software eso Digitales II Viewer zum Kauf an, mit der das erzeugte Bild und die Messdaten ausgelesen werden können, nicht aber die Rohdaten. Darüber hinaus bietet die Klägerin gegen Entgelt an, bei ihr eine Rohdatenanalyse durchführen zu lassen, in deren Rahmen die Daten zu den erzeugten Helligkeitsprofilen ausgelesen werden.
Jedenfalls der Beklagte zu 3 nahm in der Vergangenheit im Rahmen von Geschwindigkeitsgutachten, die er als Mitarbeiter der Dekra erstellte, Zugriff auf die jeweilige Messdatei und w[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 5 U 631/10 – Urteil vom 21.12.2012 Auf die Berufung des Beklagten gegen das am 16. September 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel (9 O 60/11) wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die […]