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In der Welt der Versicherungen gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Deckung und der Schutz, den eine Police bietet, in Frage gestellt werden. Ein solcher Fall wurde vor dem AG Aschaffenburg verhandelt, bei dem es um die Frage ging, ob ein Fallschirmspringer im Rahmen seiner Ausbildung durch seine private Unfallversicherung geschützt war.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 130 C 234/17 [toc]
Was ist vorgefallen? Der Unfall und die daraus resultierende Klage
Am 11.06.2016 erlitt ein Kläger während seiner Ausbildung zum Fallschirmspringer einen Unfall. In der Folge machte er Ansprüche auf Versicherungsleistungen geltend, die im Rahmen einer bei der Beklagten bestehenden privaten Unfall[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/unfallversicherung-versicherungsschutz-fuer-fallschirmspringer/
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“Unfallversicherung – Versicherungsschutz für Fallschirmspringer”