Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Invaliditätsbeweis

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Unfallversicherung verweigert Leistung: Ein tiefgreifender Blick in den Fall
Ein häuslicher Unfall kann in Sekunden passieren und das Leben für immer verändern. Doch was passiert, wenn die Versicherung, bei der man jahrelang Beiträge gezahlt hat, sich weigert zu zahlen? Genau das ist einer Klägerin passiert, die nach einem Sturz in ihrer Küche auf ihre Unfallversicherung angewiesen war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 1454/18 Ver   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage einer Frau, die nach einem häuslichen Unfall Versicherungsleistungen aus einer Unfallversicherung beanspruchte, wurde vom LG Würzburg abgewiesen, da sie nicht nachweisen konnte, dass die Verletzungen unfallbedingt waren.

Die Klägerin stolperte am 25.12.2014 in ihrer Küche und fiel mit der rechten Schulter gegen einen Schrank.
Sie meldete den Unfallschaden bei ihrer Versicherung, die daraufhin ein unfallchirurgisches Gutachten in Auftrag gab.
Die Versicherung lehnte die Leistungen ab, da sie der Ansicht war, dass die Verletzungen der Klägerin nicht durch den Unfall verursacht wurden.
Die Klägerin behauptete, infolge des Unfalls eine Rotatorenmanschettenmassenruptur erlitten zu haben und forderte eine Invaliditätsleistung sowie weitere Leistungen.
Ein medizinischer Sachverständiger wurde beauftragt, der zu dem Schluss kam, dass die Verletzungen der Klägerin nicht auf den Unfall zurückzuführen waren.
Das Gericht schloss sich den Ausführungen des Sachverständigen an und wies die Klage der Frau ab.
Die Klägerin wurde zudem verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wurde für verschiedene Zeiträume festgelegt, wobei der höchste Wert 14.422,37 € betrug.
Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die beantragten Versicherungsleistungen hat, da sie nicht nachweisen konnte, dass ihre Verletzungen unfallbedingt waren.

[toc]
Das Unfallereignis


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv