Streit um Kostenerstattung für Physiotherapie: Landgericht Köln korrigiert Amtsgericht und stärkt Rechte der Versicherten
Der Fall, der vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde, dreht sich um die Erstattung von Kosten für physiotherapeutische Behandlungen durch eine private Krankenversicherung. Der Kläger, der bei der beklagten Versicherungsgesellschaft versichert ist, hatte physiotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen und die Kosten dafür eingereicht. Die Versicherung kürzte die Erstattung jedoch, was den Kläger dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Kernproblem des Falles liegt in der Auslegung der Tarifbedingungen und der Frage, ob die Versicherung berechtigt ist, die Erstattung auf beihilfefähige Höchstsätze zu begrenzen.
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Tarifbedingungen und ihre Auslegung
Landgericht Köln stärkt Rechte der Versicherten: Keine Kürzung der Erstattung für Physiotherapie auf beihilfefähige Höchstsätze. (Symbolfoto: New Africa /Shutterstock.com)
Die Versicherung berief sich auf ihre allgemeinen Tarifbedingungen, die besagen, dass Kosten nur bis zu den Höchstsätzen der amtlichen ärztlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig sind. Der Kläger argumentierte jedoch, dass diese Regelung nicht für physiotherapeutische Behandlungen gelten sollte, da diese nicht von Ärzten durchgeführt werden. Die Versicherung hielt an ihrer ablehnenden Haltung fest und verwies den Kläger auf eine außergerichtliche Schlichtungsstelle.
Erstinstanzliche Entscheidung und Berufung
Das Amtsgericht Köln hatte die Klage des Versicherten abgewiesen und die Tarifbedingungen so ausgelegt, dass sie auch für physiotherapeutische Behandlungen gelten. Der Kläger legte daraufhin Berufung ein und argumentierte, dass die Tarifbedingungen nur für ärztliche Behandlungen gelten sollten.
Landgericht korrigiert Amtsgericht
Das Landgericht Köln entschied zugunsten des Klägers und änderte das Urteil des Amtsgerichts ab. Es stellte fest, dass die Versicherung nicht berechtigt ist, die Erstattung für physiotherapeutische Behandl[…]