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Wohngebäudeversicherung – Zulässigkeit einer Feststellungsklage

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Relevanz der Feststellungsklage in der Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung spielt eine zentrale Rolle im Versicherungswesen, insbesondere wenn es um Schäden an Immobilien geht. Ein kürzlich ergangenes Urteil des LG Weiden (Az.: 21 O 19/19 Ver) vom 05.06.2019 beleuchtet die Zulässigkeit einer Feststellungsklage innerhalb dieses Versicherungsbereichs und bietet tiefe Einblicke in die rechtlichen Feinheiten dieses Themas.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 47/17   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Wohngebäudeversicherung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage wurde durch das LG Weiden geprüft.
Ein Wasserschaden trat während der Abwesenheit des Klägers auf, verursacht durch ein defektes Kombiventil der Waschmaschine.
Der Schaden betraf sowohl die Bausubstanz des Hauses als auch den Hausrat.
Das Gericht fand die Feststellungsklage sowohl zulässig als auch begründet.
Es gibt keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage.
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, ein Sachverständigenverfahren zur Klärung der Schadenshöhe zu verlangen.
Die Versicherung darf keine Abzüge wegen Gefahrerhöhung, Obliegenheitsverletzung oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls vornehmen.

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Kern des Falles
Der Kläger, Inhaber einer Wohngebäudeversicherung, befand sich zwischen Januar und Juni 2018 im Urlaub. Bei seiner Rückkehr stellte er einen erheblichen Wasserschaden in seinem Einfamilienhaus fest, verursacht durch ein defektes Kombiventil der Waschmaschine. Dieser Schaden betraf nicht nur die Bausubstanz des Hauses, sondern zerstörte auch einen Teil des Hausrats. Der Kläger schätzte den Schaden amHausrat auf etwa 10.000 €. Trotz Bemühungen, den von der Versicherung beauftragten Sachverständigen zu kontaktieren, blieben viele Fragen bezüglich der Schadensregulierung offen.
Die rechtliche Auseinandersetzung
Der Kläger vertrat die Ansicht, dass die Versicherung ihm die Kosten für die vorgerichtliche […]


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