Streit um Elektronik-Versicherung: Ein Fall von behauptetem Diebstahl und Vertragsirrtum
In diesem Fall geht es um einen Kläger, der gegen seine Elektronik-Versicherung vorgeht, da diese Ansprüche wegen eines behaupteten Diebstahls seiner Kameraausrüstung ablehnt. Der Kläger behauptet, dass seine Kamera während eines Spaziergangs gestohlen wurde, und fordert daher Leistungen aus seiner Versicherungspolice. Die Versicherung jedoch bestreitet die Gültigkeit des Vertrages und die Glaubwürdigkeit des behaupteten Diebstahls.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 1365/21 Ver >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger hatte eine Elektronik-Versicherung für Kameraausrüstung abgeschlossen und behauptet, diese sei gestohlen worden.
Die Versicherung lehnte die Deckung ab, da zum Zeitpunkt des behaupteten Diebstahls kein Versicherungsschutz bestand.
Das Gericht war nicht überzeugt von der Darstellung des Klägers bezüglich des Diebstahls und fand Widersprüche in seinen Aussagen.
Der Kläger konnte nicht schlüssig erklären, warum er die Kameraausrüstung nicht bemerkt hat, als sie aus seinem Rucksack entwendet wurde.
Es gab auch Unklarheiten und Widersprüche bezüglich des Vertragsabschlusses und der Versicherbarkeit der Kameraausrüstung.
Das Urteil betont, dass der Kläger den Beweis für den Versicherungsfall nicht zur Überzeugung des Gerichts erbringen konnte.
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Vertragsvalidität und Versicherungsschutz
Konflikt um Elektronik-Versicherung: Behaupteter Diebstahl und strittige Vertragsvalidität bringen Kläger und Versicherung aneinander. (Symbolfoto: Paul Biryukov /Shutterstock.com)
Der Kläger und die Versicherung streiten über die Gültigkeit des Vertrages. Der Kläger behauptet, dass der Vertrag mit Zusendung des Versicherungsscheins wirksam zustande gekommen sei und dass eine Widerrufserklärung nicht erkennbar sei. Die Versicherung hingegen argumentiert, dass der Vertrag aufgrund der Nichtversicherbarkeit des […]