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Werkstatt frei wählen nach Unfall?

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Darf man nach einem Unfall die Werkstatt selbst aussuchen?
Es ist oftmals nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, der einen Unfall begünstigt. Ist der Unfall erst einmal geschehen und ein Schaden an dem Fahrzeug entstanden, so muss man in der gängigen Praxis eine Werkstatt für die Reparatur aufsuchen. Hierbei gilt es jedoch einige Kriterien zu beachten. Insbesondere die Frage, ob von dem Unfallgeschädigten die Werkstatt frei ausgewählt werden darf, bewegt dabei nicht selten die Gemüter. Hier in diesem Artikel bieten wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu dieser Thematik.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Unfallgeschädigte haben das Recht, die Werkstatt für die Reparatur ihres Fahrzeugs selbst auszuwählen. Dieses Recht ist durch individuelle Versicherungsverträge und gesetzliche Regelungen definiert.
Die Versicherung des Geschädigten ist für die Erstattung der Reparaturkosten verantwortlich, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Bei einem selbst verschuldeten Unfall und einer Vollkaskoversicherung übernimmt die Kaskoversicherung die Kosten.
Die Unterschiede in Versicherungsverträgen können Auswirkungen auf die Werkstattwahl haben. Ist eine Werkstattbindung im Vertrag enthalten, so muss die Reparatur in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden.
Bei Abweichung von der im Vertrag stehenden Werkstatt bei bestehender Werkstattbindung, sind die Reparaturkosten nicht zwangsläufig von der Versicherung abgedeckt.
Die Qualität der Werkstatt hat Einfluss auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug, das mit Originalersatzteilen repariert wurde, hat einen höheren Wert als ein Fahrzeug, das nicht mit Originalteilen repariert wurde.
Es gibt verschiedene Vorteile und Nachteile bei der Auswahl von freien Werkstätten und Werkstätten mit Werkstattbindung. Während die freie Werkstattwahl mehr Flexibilität ermöglicht, kann es bei der Kostenübernahme zu Komplikationen kommen.
Der Leasingnehmer und Firmenwagenbesitzer müssen sich im Schadensfall an den Fahrzeughalter oder Fahrzeugeigentümer wenden, um die Schadensregulierung abzuwickeln.
Die frühzeitige und umfangreiche Kommunikation mit der Versicherung kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Die Kommunikation sollte schriftlich erfolgen, um bei Stre[…]


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