Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankentagegeldversicherung – Antrag auf Anwartschaftsversicherung innerhalb von zwei Monaten

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Die Bedeutung des Antrags auf Anwartschaftsversicherung
Die Krankentagegeldversicherung und insbesondere der Antrag auf Anwartschaftsversicherung innerhalb von zwei Monaten sind zentrale Aspekte im Versicherungsrecht, die für viele Versicherte von großer Bedeutung sind. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich in einem aktuellen Fall mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein solcher Antrag gestellt werden kann und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 1280/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

OLG Nürnberg beabsichtigt, die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückzuweisen.
Streitpunkt: Fortbestand einer Krankentagegeldversicherung, die der Kläger bei der Beklagten hatte.
Kläger war seit 2019 arbeitsunfähig und erhielt Leistungen von der Beklagten, die später wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit eingestellt wurden.
In erster Instanz wurde die Klage des Klägers, die sich auf rückständiges Krankentagegeld und den Fortbestand der Versicherung bezog, vollständig abgewiesen.
Das Landgericht stellte fest, dass die Versicherung wegen eingetretener Berufsunfähigkeit endete und keine weiteren Leistungen für den nachfolgenden Zeitraum geschuldet waren.
Es wurde auch festgestellt, dass keine Anwartschaftsversicherung besteht, da der Kläger keinen formwirksamen Antrag gestellt hat. -Der Senat ist an die in erster Instanz festgestellten Tatsachen gebunden und sieht keine Rechtsverletzung in der Entscheidung des Landgerichts.

[toc]
Kernpunkte des Falles
Wichtige Entscheidung des OLG Nürnberg zur Krankentagegeldversicherung und Anwartschaftsversicherung: Klarheit über Versicherungsbedingungen und Fristen.(Symbolfoto: nampix /Shutterstock.com)

Der Kläger forderte ein rückständiges Krankentagegeld für Juni 2021 u[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv