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Unfallversicherung: Kläger muss unfallbedingte Invalidität beweisen
Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Beschluss vom 06.09.2023 die Berufung des Klägers gegen ein vorangegangenes Urteil im Zusammenhang mit einem Unfallversicherungsanspruch abgewiesen. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einschließlich eines Schädel-Hirn-Traumas und anderer Beschwerden, direkt auf den Unfall zurückzuführen waren. Die Beweislast lag beim Kläger, der jedoch keinen überzeugenden Beweis für die Unfallbedingtheit seiner Invalidität erbringen konnte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 563/23 [toc]
Unfallversicherung und die Herausforderungen der Beweislast bei Invalidität
In der Welt der Unfallversicherung sind Fälle, in denen die Beweislast für das Vorliegen einer un[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/unfallversicherung-beweislast-fuer-das-vorliegen-einer-unfallbedingten-invaliditaet/
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“Unfallversicherung – Beweislast für das Vorliegen einer unfallbedingten Invalidität”