Versicherungsstreitigkeiten: Mutter erhält nach Tochter’s Unfalltod Teilauszahlung trotz Beitragsrückstand
Im Mittelpunkt des Urteils des Landgerichts Köln (Az.: 26 O 79/18) vom 19.09.2018 steht ein Versicherungsstreit zwischen einer Mutter und einer Versicherungsgesellschaft. Nach dem tragischen Unfalltod ihrer Tochter verlangt die Klägerin die Auszahlung der Todesfallsumme aus einer Unfallversicherung, die sie bei der Beklagten abgeschlossen hatte. Das Hauptproblem liegt in einem Beitragsrückstand und der Frage, ob die Versicherung trotzdem zur Leistung verpflichtet ist.
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Die Rolle des Beitragsrückstands
Die Versicherung hatte die Klägerin über einen Beitragsrückstand informiert und eine Frist zur Zahlung gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist verstarb die Tochter der Klägerin. Die Versicherung lehnte die Auszahlung ab, da sie sich aufgrund des Beitragsrückstands als leistungsfrei ansah. Die Klägerin argumentierte, dass ihre Tochter als versicherte Person nicht über den Beitragsrückstand informiert wurde und das Mahnschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Die Frage der qualifizierten Mahnung
Ein zentraler Streitpunkt war, ob die Mahnung der Versicherung den Anforderungen einer „qualifizierten Mahnung“ entsprach. Die Klägerin argumentierte, dass die Mahnung auch der versicherten Person hätte zugehen müssen und nicht nur dem Versicherungsnehmer. Zudem fehlte eine detaillierte Aufschlüsselung der rückständigen Beträge, was nach Ansicht der Klägerin erforderlich gewesen wäre.
Das Urteil: Teilerfolg für die Klägerin
Das Gericht entschied, dass die Klägerin Anspruch auf die Auszahlung der Todesfall-Leistung hat, jedoch nur in Höhe von 8.500 € und nicht den geforderten 12.500 €. Das Gericht stellte fest, dass die Mahnung zwar an die Klägerin als Versicherungsnehmerin gerichtet war, jedoch nicht die Anforderungen einer „qualifizierten Mahnung“ erfüllte, da eine detaillierte Aufschlüsselung der rückständigen Beträge fehlte.
Kein Anspruch auf vorgerichtliche Anwaltskosten
Die Klägerin hatte auch die Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten gefordert. Diesen Anspruch wies das Gericht jedoch zurück, da die Klägerin nicht ausreichend nachweisen konnte, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
Falsch adressiertes Mahnschreiben: Ihr Recht auf Versicherungsleistungen[…]