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Kasko-Versicherung – Vorliegen eines gedeckten Brandschadens

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Kaskoversicherung und Brandschaden: Eine Analyse der Rechtsprechung des LG Lübeck
Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az.: 14 S 23/16) vom 20. Oktober 2016 befasst sich mit einer Berufung im Kontext der Kfz-Kaskoversicherung, insbesondere im Hinblick auf Brandschäden. Im Kern des Falles stand die Frage, ob es sich bei dem vorliegenden Schaden um einen von der Kaskoversicherung gedeckten Brandschaden handelt oder lediglich um einen sogenannten Schmorschaden, der nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Das Amtsgericht Schwarzenbek hatte in erster Instanz der Klage stattgegeben, und die Beklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 23/16   >>>

Berufung und Beweislast
Landgericht Lübeck klärt entscheidende Fragen im Kfz-Kaskoversicherungsrecht: Brandschaden vs. Schmorschaden und die Beweislast des Versicherungsnehmers. Berufung der Beklagten abgewiesen. (Symbolfoto: Doucefleur /Shutterstock.com)

Die Beklagte argumentierte, dass das Amtsgericht wesentlichen Tatsachenvortrag und Beweisangebote, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, zu Unrecht übergangen habe. Das LG Lübeck wies jedoch darauf hin, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nicht auf einer Rechtsverletzung beruht. Es wurde klargestellt, dass der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen eines gedeckten Brandschadens trägt.
Abgrenzung zwischen Brandschaden und Schmorschaden
Das Gericht nahm eine klare Abgrenzung zwischen einem eintrittspflichtigen Brandschaden und einem Schmorschaden vor. Ein Brandschaden liegt vor, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein Schmorschaden hingegen entsteht durch das Glühen einzelner Teile und führt nicht zur Flammenbildung. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Ausführungen eines Sachverständigen, der im Auftrag der Beklagten ein Gutachten erstellt hatte.
Widersprüchlicher Vortrag der Beklagten
Das Gericht bemängelte den widersprüchlichen Vortrag der Beklagten. Während die Beklagte zunächst einen Brandschaden bestritt, argument[…]


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