Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de
OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 72/19 – Beschluss vom 31.03.2020
Die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Düsseldorf – Grundbuchamt – vom 12. Dez. 2018, vom 23. Jan. 2019 und vom 20. Febr. 2019 werden aufgehoben.
Gründe
I.
Der Beteiligte zu 2 a war Eigentümer des Grundstücks Alte … 226 in D…, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts … Blatt 1267 (Flurstück 471).
Mit notariellem Vertrag vom 16. Dez. 2011 hat er dem Beteiligten zu 1 a einen Miteigentumsanteil von 2,5/100 und der Beteiligten zu 1 b einen solchen von 47,5/100 an einer (noch zu vermessenden) Teilfläche dieses Grundbesitzes veräußert.
Inzwischen ist an dieser Teilfläche (jetzt Flurstück 711) Wohnungseigentum mit zwei Sondereigentumseinheiten gebildet worden.
Die Beteiligten zu 1 [...] Weiterlesen
“Grunddienstbarkeit zugunsten von Wohnungseigentumseinheiten als Gesamtberechtigte”