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Rechtsanwälte Kotz GbR

Glaubhaftmachung der Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener Grundschuldgläubiger

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OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 254/19 – Beschluss vom 03.04.2020

Die Beschwerde der Beteiligten wird zurückgewiesen.

Geschäftswert: 5.112,92 €
Gründe
I.

Die Beteiligte wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 6. Juni 2018 (42a VI 225718) zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben der am 1. April 2018 verstorbenen Erblasserin bestellt. Die Erblasserin ist als Miteigentümerin zu ½-Anteil des im Grundbuch von Ruhrort auf Blatt … verzeichneten Grundbesitzes eingetragen. Als weiterer Eigentümer zu ½-Anteil ist ihr vorverstorbener Ehemann eingetragen, den die Erblasserin ihrerseits beerbt hat. In Abteilung III des Grundbuchs unter der laufenden Nummer 19 ist eine Grundschuld über eine Forderung von 10.000,- DM nebst Zinsen zugunsten der Sparkasse … eingetragen. Es handelt sich um eine Briefgrundschuld.

Die Beteiligte beabsichtigt die Veräußerung des genannten Grundbesitzes und in diesem Zusammenhang die Löschung der eingetragenen Grundschuld. Dazu hat sie mit notarieller Urkunde vom 17. April 2019 die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss der unbekannten Grundschuldgläubiger beantragt. Ihr sei nicht bekannt, wer der Gläubiger der Grundschuld sei und wo sich der Grundschuldbrief befinde. Es werde versichert, dass sie über die Grundschuld nicht verfügt habe. Weiter hat sie die Stellungnahme der Sparkasse … vom 28. März 2019 vorgelegt, nach der dort keine Unterlagen zu einer bestehenden oder erledigten Darlehensschuld vorhanden seien; Unterlagen über erledigte Grundpfandrechte würden lediglich für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Es sei für sie, die Sparkasse, nicht nachvollziehbar, ob seinerzeit eine Löschungsbewilligung erteilt worden sei, eine löschungsfähige Quittung erstellt oder eine Abtretung im Kundenauftrag erfolgt sei. Es sei auch nicht bekannt, ob die Rechte ver- oder gepfändet worden seien. Weiter erklärte die Sparkasse, dass sie keinerlei Rechte und Ansprüche aus der Grundschuld mehr herleite.

Mit Schreiben vom 15. August 2019 hat die Sparkasse … bestätigt, in den vergangenen 10 Jahren keine Erklärungen in Bezug auf die Grundschuld abgegeben oder an Eintragungen hinsichtlich der Grundschuld mitgewirkt zu haben.

Mit Beschluss vom 14. November 2019 hat das Amtsgericht den Aufgebotsantrag der Beteiligten zurückgewiesen. Die Beteiligte könne erst 10 Jahre nach dem Begi[…]


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