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LG Meiningen – Az.: 1 O 201/12 – Urteil vom 06.12.2012
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 7.378,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.04.2012 zu zahlen,
Zug um Zug gegen Ausbau und Entfernung der im Anwesen der Kläger, … H.- Straße …, …, gemäß Rechnung der Beklagten Nr. 454 vom 10.08.2010 eingebaute Holzvergaseranlage,
bestehend aus Holzvergaserkessel Attack 25 KW, Thermische Ablaufsicherung mit Fühler und Rohreinbindung, Feuerzugsregler, Pumpensteuerung, Lüftersteuerung, Abgasanschluss DN 150 und Pufferspeicher 800 Liter, Isolation mit Folienmantel, Sicherheitsgruppe 1 mit Armaturen, Ausdehnungsgefäß 200 Liter, 4 Thermometer, 4 Sätze Anschlussfittings mit Rohrleitungen und Zubehör, Speicherladeeinheit mit Rücklaufhochhalterung, Pumpe mit Armaturen und Rohrleitungen sowie [...] Weiterlesen
“Verbrauchsgüterkauf – Notwendigkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung”