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Verkehrsunfall – Löschungsanspruch des Geschädigten bei Datenspeicherung bei HIS

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AG Hannover –  Az.: 451 C 10588/13 –  Urteil vom 06.02.2014

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Löschung von Daten aus einer Datenbank.

Symbolfoto: Von zenstock/Shutterstock.com

Am 03.08.2012 fuhr ein Versicherungsnehmer der Beklagten auf das Fahrzeug Opel Astra H Enjoy, FIN: … des Klägers auf. Laut vom Kläger eingeholten Sachverständigengutachten betrugen die Instandsetzungskosten 4.506,33 € netto. Die Beklagte regulierte nach Überprüfung des Gutachtens 3.971,99 € an Nettoreparaturkosten. Die Beklagte teilte dem Kläger nach der Regulierung mit, dass die aus der Regulierung gewonnen Daten an die Firma … weitergegeben wurden, die ein Hinweis- und Informationssystem unterhielt. Die Beklagte teilte dem Kläger mit, die Daten würden zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Kläger ein Versicherungsantrag stellen oder ein Schadenfall melden würde, vom jeweiligen Versicherer abgefragt und genutzt werden. Der Kläger widersprach der zur Regulierung des Unfalls übermittelten Daten und verlangte die Löschung in der Datenbank. Die Beklagte verweigerte die Löschung mit Schreiben vom 18.10.2012.

Der Kläger ist der Ansicht, er habe einen Anspruch auf Löschung seine Daten aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1 BDSG. Die Beklagte habe nicht mitgeteilt, welche Daten genau übermittelt worden seien, jedenfalls seien aber Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer und Schadenart übermittelt worden, diese Merkmale würden personenbezogene Daten des Halters im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG darstellen. Die Beklagte habe zudem Namen und Anschrift des Klägers an die Firma … zur Einspeicherung in das HIS-System weitergegeben. Die Speicherung stelle eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Klägers dar. Der Kläger müsse befürchten, dass er bei Antragstellung auf Neuversicherung aufgrund der gespeicherten Daten nur einen Vertrag zu s[…]


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