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VG Schwerin: Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde für private Verkehrsfläche
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in einem Urteil vom 26. November 2020 (Az.: 2 A 979/19 SN) entschieden, dass eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für eine als private Verkehrsfläche festgesetzte Fläche ausüben kann. Das Urteil betrifft einen Streitfall, bei dem es um die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ging, um eine Fläche zur Erschließung eines Wohngebiets zu erwerben.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 A 979/19 SN [toc]
Hintergrund des Falls
Im vorliegenden Fall wurde in einem Bebauungsplan eine Fläche als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, die zur Erschließung eines Wohngebiets dienen sollte. Nachdem ein Kaufvertrag für ein Grundstück [...] Weiterlesen
“Vorkaufsrechtstatbestand des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB – öffentliche Verkehrsfläche”