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Rechtsanwälte Kotz GbR

Werkvertrag – Kündigungsrecht des Auftraggebers bei Verzögerung des Ausführungsbeginnes

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Verzögerte Ausführung eines Bauvertrags: Die finanziellen Folgen
Im Herzen des juristischen Disputs steht der Bauvertrag und das Kündigungsrecht des Auftraggebers bei einer Verzögerung des Ausführungsbeginns. Es ist ein komplexer Fall, der sich um das Rhein-Main Congresscenter in Wiesbaden entfaltet. Die Klägerin, die Bauherrin des Projekts, beauftragte den Beklagten, einen Werkunternehmer, mit diversen Bodenbelagsarbeiten in den Gebäuden. Die Vereinbarung wurde unter Einbeziehung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und einem entsprechenden Leistungsverzeichnis getroffen.

Doch der Teufel liegt im Detail. Die Ausführungsfristen und Arbeitszeiten wurden explizit im Vertrag festgelegt und die Einhaltung dieser Fristen war für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages unerlässlich. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen sah die Klägerin sich gezwungen, die Vereinbarung teilweise zu kündigen und Schadenersatz sowie den Ersatz von Mehrkosten zu fordern.

Direkt zum Urteil Az: 5 O 145/19 springen.

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Verzögerter Baubeginn: Konsequenzen und Haftung
Es wurden spezifische Ausführungsfristen vereinbart, unter anderem im Rahmenterminplan und im Detailterminplan für das Leistungsverzeichnis der Bodenbelagsarbeiten. Trotz dieser klaren Vereinbarungen kam es zu Verzögerungen bei den Arbeiten, was letztlich zur Teilkündigung des Bauvertrags führte.

Im Kontext des Baurechts ist die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen von entscheidender Bedeutung. Bei Nichterfüllung dieser Fristen kann der Auftraggeber das Recht haben, den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. Der Beklagte wurde letztlich zur Zahlung eines erheblichen Betrags verurteilt.
Die Rolle der Verdingungsordnung für Bauleistungen
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) spielte in diesem Fall eine wesentliche Rolle. Sie ist ein zentrales Regelwerk in der Bauindustrie und legt die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Im vorliegenden Fall beinhaltete der Bauvertrag eine Klausel, die die Einhaltung der VOB/B vorschrieb. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Falls und die Entscheidung des Gerichts.
Auswirkungen auf den Beklagten und die Baubranche
Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden stellt eine wichtige Erinnerung für alle Beteiligten im Baugewerbe dar: die Einhaltung von Fristen und Ter[…]


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