Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
KG – Az.: 7 U 41/21 – Urteil vom 18.10.2022
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. Januar 2021, Az. 33 O 320/17, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil des Senats und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe:
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Anweisung der Notarin auf Umschreibung des Eigentums an einer von ihr von der Beklagten gekauften Eigentumswohnung in Anspruch. Die Beklagte verfolgt [...] Weiterlesen
“Bauträgervertrag – Zustimmung zur Eigentumsübertragung vor vollständiger Fertigstellung”