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Der Aufstockungsstreit: Eine Bauherrin, die Stadt und das Gericht
In einem lebhaften Kampf zwischen einer ambitionierten Eigentümerin und städtischen Behörden kam es zu einer juristischen Auseinandersetzung, die bis zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eskalierte. Die streitige Frage war die Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses in einem dicht bebauten Viertel.

Direkt zum Urteil Az: 1 A 11325/20.OVG springen.

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Der Fall: Plan einer ambitionierten Eigentümerin
Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses strebte die Aufstockung ihres Gebäudes an und beantragte hierfür eine entsprechende Baugenehmigung. Das Vorhaben sah vor, das bereits existierende Gebäude um ein Vollgeschoss zu erweitern und damit Platz für weitere drei Wohneinheiten zu schaffen. Trotz der sorgfältigen Planung und Ausarbeitung ihres Vorhabens lehnte die Stadt die Erteilung der beantragten Baugenehmigung ab.
Ablehnung der Stadt: Gründe und Gegenargumente
Die Stadt verweigerte die Baugenehmigung mit der Begründung, dass sich das geplante Vorhaben nicht in das städtische Bild einfügen würde. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass die geplante Gebäudehöhe und die Anzahl der Stockwerke von der umliegenden Bebauung abweichen würden. Trotz des Widerspruchs der Eigentümerin hielt die Stadt an ihrer Entscheidung fest, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte.
Das Gerichtsverfahren: Bauherrin gegen Stadt
Das Gerichtsverfahren führte zu einem Urteil, welches die Position der Bauherrin stärkte. Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Bauherrin statt und verpflichtete die Stadt, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Die Begründung des Gerichts berief sich darauf, dass dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstünden.
Das Oberverwaltungsgericht: Entscheidung und Konsequenzen
Die Stadt und die Beigeladene versuchten, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Allerdings wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abgelehnt. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen und die Bauherrin kann ihre Pläne zur Aufstockung des Mehrfamilienhauses weiterverfolgen. Die Stadt und die Beigeladene müssen die Kosten des Zulassungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Klägerin, zur Hälfte tragen.

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