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Gibt ein Grundstückseigentümer bei einem Fachunternehmen eine dauerhafte Kellerabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Auftrag, so schuldet der Werkunternehmer dem Auftraggeber auch dann eine dauerhafte Trockenlegung des Kellers, wenn im Werkvertrag eine bestimmte Ausführungsart (im Fall: per Injektionsverfahren) vereinbart wurde und der Keller nach Vornahme der Arbeiten trotzdem wieder feucht wird.
Da nicht nur die Ausführungsart der Trockenlegung, sondern auch ein Erfolg (Trockenlegung des Kellers) vom Werkunternehmer geschuldet war, haftet dieser gegenüber dem Auftraggeber auf Nacherfüllung bzw. Schadensersatz (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2014, Az.: 12 U 133/13).[…]
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OVG Berlin-Brandenburg, Az: OVG 10 S 26.13
Beschluss vom 27.12.2013
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 1. August 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
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Die Antragstellerin nutzt gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer Tochter deren Wochenendhaus im bauplanungsrechtlich festgelegten Wochenend- und Ferienhausgebiet „G…“ zu Wohnzwecken und ist dort seit dem Jahr 2006 mit Hauptwohnsitz gemeldet. Mit Verfügung vom 27. März 2013 wurde ihr diese Nutzung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt. Das Verwaltungsgericht hat den gegen die Nutzungsuntersagung gerichteten vorläufigen Rechtsschutzantrag abgelehnt, weil das öffentliche Interesse an der sofortigen [...] Weiterlesen
“Wochenendhaus: Untersagung der dauerhaften Wohn-Nutzung” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Wird die Erstellung eines schlüsselfertigen Bauwerks zu einem Pauschalpreis vereinbart, so ist in aller Regel auch der zu erbringende Leistungsumfang pauschaliert. Vom vereinbarten Leistungsinhalt sind dann alle Leistungen umfasst, die für die Erreichung des Vertragszweckes nach den Regeln der Technik für ein zweckgerechtes und mangelfreies Bauwerk erforderlich und vorhersehbar sind. Die bloße Abarbeitung eines insoweit unvollständigen Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers genügt dem nicht (OLG Naumburg, Urteil vom 20.06.2013, Az.: 1 U 91/12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/pauschalpreisvereinbarung-bei-bauwerk-umfang-der-leistungen/
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az: 22 CS 13.2348
Beschluss vom 11.12.2013
I. Unter Abänderung von Nr. I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Oktober 2013 wird die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamts A… vom 30. Juli 2013 wiederhergestellt bzw. angeordnet.
II. Der Antragsgegner trägt unter Abänderung von Nr. II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Oktober 2013 die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen einen Bescheid des Landratsamts A… vom 30. Juli 2013. Darin wurden ihm u.a. die mit Bescheid vom [...] Weiterlesen
“Maklererlaubnis – Widerruf bei Steuerschulden” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Wird ein einheitlicher Anspruch in einem Mahnbescheid geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, hemmt die Zustellung eines Mahnbescheides die Verjährung, auch wenn die Rechnungsposten im Mahnbescheid nicht aufgeschlüsselt werden. Die entsprechend notwendige Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 10.10.2013, Az.: VII ZR 155/11).
Ein einheitlicher, aus mehreren Rechnungsposten bestehender Werklohnanspruch ist anzunehmen, wenn alle erbrachten Leistungen mit dem zu Beginn der Zusammenarbeit von Besteller und Unternehmer bestimmten Leistungsziel in Zusammenhang stehen. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Besteller bereits zu Beginn der Arbeiten die Gewerke vollständig und abschließend beschreibt oder die Parteien sich darüber einig sind, dass die auszuführenden Gewerke [...] Weiterlesen
“Mahnbescheid – Anspruch aus mehreren Werklohnansprüchen – Verjährung” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Wendet sich ein Auftraggeber nach Abnahme der Werkleistung unter Hinweis auf einen Defekt erneut an den Werkunternehmer, so ist im Wege der Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu ermitteln, ob er einen weiteren, entgeltlichen Reparaturauftrag erteilen oder eine unentgeltlich zu erbringende Nacherfüllung geltend machen will.
Ein Nacherfüllungsverlangen muss nicht ausdrücklich gestellt werden. Es genügt, dass der Auftraggeber den Mangel hinreichend konkret bezeichnet und erkennen lässt, dass er Abhilfe erwartet. Für ein Nachbesserungsverlangen kann etwa das tatsächliche Bestehen von Gewährleistungsansprüchen oder ein Tätigwerden im Rahmen einer sprechen. Für eine neue Auftragserteilung kann hingegen sprechen, dass der Werkunternehmer die Erbringung von Gewährleistungsarbeiten bereits abgelehnt hat (LG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.2013, Az.: 13 S [...] Weiterlesen
“Werkvertrag: Wie muss Nachbesserungsverlangen gestellt werden?” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (sog. Schwarzgeldabrede), kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen verlangen. Selbst bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig und der Handwerker kann auch keinen Wertersatz für die von ihm erbrachten Bauleistungen verlangen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.08.2013, Az. 1 U 24/13).
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen [...] Weiterlesen
“Schwarzgeldvereinbarung – Handwerker hat keinen Zahlungsanspruch” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Erteilt ein Auftraggeber einem Unternehmer einen Werkauftrag der in Schwarzarbeit (Barzahlung ohne Rechnung und Umsatzsteuerabführung) erbracht werden soll, so stehen dem Auftraggeber gegenüber dem Unternehmer keine Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Werkleistungen zu, da der Werkvertrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist (BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13).[…]
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Beim Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht die Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung, insbesondere die beabsichtigte Hausnutzung erheblich zu mindern geeignet sind. Vor allem wesentliche Fehler oder Mängel eines Hauses oder eines Grundstücks dürfen daher vom Verkäufer regelmäßig nicht verschwiegen werden. Bei Haus- und Grundstücksmängeln, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, besteht dagegen keine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen [...] Weiterlesen
“Hausverkauf – Hinweispflicht bzgl. Feuchtigkeitsschäden” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Das errichtete Werk ist bei einem Werkvertrag ist mangelfrei, wenn es die vereinbarte oder die allgemein übliche Beschaffenheit hat. Ist das erstellte Werk mangelhaft, kann der Besteller vom Unternehmer Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllungsfrist muss angemessen sein. In der Regel ist eine Frist von 10 bis 20 Werktagen zur Nacherfüllung angemessen, je nachdem um welche Mängel es sich handelt. In bestimmten Situationen in denen dringend und sofort gehandelt werden muss, sind auch kürzere Fristen von 3 Werktagen zulässig. Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk erstellen. Er hat bei der Nacherfüllung alle erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten etc.) zu tragen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist zur Nacherfüllung, kann [...] Weiterlesen
“Sachmängelhaftung Werkvertrag” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Der Besteller erteilt beim Dienstvertrag einer anderen Person nur einen Auftrag zum Tätigwerden. Der Beauftragte schuldet sodann lediglich ein Tätigwerden bzw. Bemühen jedoch nicht den Erfolg eines gewünschten Ergebnisses bzw. Auftrages. Ein Arbeitsvertrag ist aus diesem Grunde immer ein Dienstvertrag, da der Arbeitnehmer sich bemühen muss eine bestimmte Leistung zu erbringen, der Arbeitgeber hingegen dafür einzustehen hat, wenn die Leistung/das Ergebnis nicht erbracht wird.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/unterschied-werkvertrag-dienstvertrag/
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Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf 2 Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (BGH, Urteil vom 06.12.2012, Az.: VII ZR 15/12).[…]
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Ein Hausverkäufer haftet gegenüber einem Hauskäufer auf Schadensersatz, wenn er bei einem Hausverkauf gegenüber dem Hauskäufer nicht offenbart, dass es einen Marderbefall im Dach des Hauses gegeben hat und er die diesbezüglich entstandenen Hausschäden nicht vollständig und umfassend offenbart. Da der Hausverkäufer in einem solchen Fall arglistig handelt, haftet er trotz eines vollständigen Gewährleistungsausschlusses im notariellen Vertrag gegenüber dem Hauskäufer auf Schadensersatz (OLG Koblenz, Urteil vom 15.02.2013, Az.: 4 U 874/12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/haftung-des-hausverkaeufers-bei-verschwiegenem-marderbefall/
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Das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht gibt dem berechtigten Nachbarn die Befugnis, bestimmte Arbeiten an den auf seinem Grundstück stehenden Baulichkeiten unter den in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer genannten Voraussetzungen von dem Nachbargrundstück aus durchzuführen. In dem Bundesland NRW ist nach § 24 Abs. 1 NachbG NRW die Befugnis des Nachbarn auf Bau- und Instandsetzungsarbeiten beschränkt. Instandsetzungsarbeiten setzen begrifflich eine Reparaturbedürftigkeit voraus, denn was instand ist, kann und muss nicht instand gesetzt werden. Sie müssen zur Beseitigung von Schäden notwendig sein. Auch Unterhaltungsarbeiten, die den Eintritt von Schäden vermeiden und die Baulichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten sollen, gehören dazu, ebenso Maßnahmen, die dazu führen, dass die Baulichkeiten des Nachbarn in einen den heutigen Erfordernissen und [...] Weiterlesen
“Rechte des Nachbarn bei Grenzarbeiten an seinen Gebäuden” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Ein merkantiler Minderwert liegt bei einem Gebäude vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit des Gebäudes gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise (potentielle Käufer) ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben. In diesen Fällen steht dem Gebäudeeigentümer gegenüber dem Verursacher neben den Mängelbeseitigungskosten auch noch ein Anspruch auf den Ersatz des merkantilen Minderwerts zu (BGH, Urteil vom 06.12.2012, Az: VII ZR 84/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/gebaeudeschaeden-merkantiler-minderwert-des-gebaeudes/
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Ein Bauträgervertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Vertragspartner dem anderen einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt. Daraus kann gefolgert werden, dass diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit auch in anderen, vergleichbaren Situationen besteht, z.B. für den Fall, dass eine Vertragspartei eines Bauträgervertrages schwerwiegend vertragsuntreu wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber der vertragsuntreuen Partei eines Bauträgervertrages lässt sich auch weiterhin aus einer analogen Anwendung von § 314 BGB auf den – regelmäßig auf eine nicht nur kurzfristige Zusammenarbeit angelegten – Bauträgervertrag ableiten (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-23 U 20/11, Urteil vom 31.01.2012).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/bautraegervertrag-ausserordentliche-kuendigung/
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Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Werkunternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen. Den Unternehmer trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Besteller nicht nachvollziehen kann, welche konkreten Leistungen der Unternehmer erbracht hat, und ihm deshalb die Möglichkeit genommen ist, die Wirtschaftlichkeit des abgerechneten Zeitaufwands zu. Ein solcher Fall liegt nicht vor, [...] Weiterlesen
“Werkvertrag – muss der Werkunternehmer Stundenzettel schreiben? Nein!” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet muss immer damit gerechnet werden, dass Nachbargrundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es durch eine Bebauung zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks beziehungsweise von Wohnräumen kommt. Dabei rechtfertigt auch eine bestehende Hanglage des Grundstücks keine anderen Erwartungen. Bei der Errichtung von Gebäuden an Hanglagen sind die sich hieraus ergebenden Nachteile regelmäßig hinzunehmen (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16.08.2012, Az: 5 L 653/12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/verschattung-des-grundstuecks-durch-neubau-des-nachbarn/
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Ein bestehender Bestandsschutz von Fenstern in einer Grenzwand kann entfallen, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird (z.B. bei Durchführung von Baumaßnahmen, die einem Neubau gleichen). Grenzwandfenster sind nach den heutigen baurechtlichen Regelungen grundsätzlich unzulässig (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 12.07.2012, Az: 4 K 329/12.NW).
Symbolfoto: geralt (Pixabay)[…]
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Ein Grundstückseigentümer muss eine Feuersirene und sonstige Alarmeinrichtungen auf dem Dach seines Hauses ohne Entschädigung dulden, denn nach dem Feuerschutzgesetz sind Gebäudeeigentümer hierzu verpflichtet (VG Ansbach, Urteil vom 28.06.2012 – 7 K 3053/11).
Symbolfoto: Jan-Mallander (Pixabay)[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.baurechtsiegen.de/feuerwehrsirene-auf-dem-dach-muss-geduldet-werden/
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Voraussetzung für eine Beseitigungsanordnung ist, dass die bauliche Anlage formell und materiell baurechtswidrig ist. Formell baurechtswidrig ist die Anlage, wenn sie nicht von der erforderlichen Baugenehmigung gedeckt ist. Materiell baurechtswidrig ist sie, wenn sie zum maßgebenden Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig ist. Im Hinblick auf die verfassungsmäßige Eigentumsgarantie ist bei der Prüfung der Frage, ob ein Bau materiell illegal ist, auch die Rechtslage im Zeitpunkt der Errichtung des Baues zu berücksichtigen. Daher darf ein Bau, der in jenem Zeitpunkt den Vorschriften des Baurechts in materiellrechtlicher Hinsicht entsprach, nicht allein deswegen, weil er ohne Genehmigung errichtet worden ist und dem erst zu einem späteren Zeitpunkt ergangenen materiellen Baurecht widerspricht, einer Beseitigungsanordnung/Abrissanordnung ausgesetzt werden. Gleiches gilt, wenn der Bau [...] Weiterlesen
“Schwarzbau – Wann ist eine Beseitigungsanordnung rechtmäßig?” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten. Eine Verunstaltung liegt auch vor, wenn durch Werbeanlagen der Ausblick auf begrünte Flächen verdeckt wird. Eine Werbeanlage darf den freien Blick auf eine begrünte Fläche nicht unerheblich verstellen. Es muss sich bei dem zu schützenden begrünten Objekt jedoch um eine nennenswerte und bedeutende Begrünung handeln (Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 29.11.2011, Az: 9 K 2708/10).
Symbolfoto: geralt (Pixabay)[…]
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Ein Bauvorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ein Vorhaben fügt sich im Allgemeinen ein, wenn es sich hinsichtlich aller vier Zulässigkeitskriterien innerhalb des Rahmens hält, der durch die in der Umgebung vorhandene Bebauung gezogen wird. Auch ein den Rahmen wahrendes Vorhaben ist aber ausnahmsweise unzulässig, wenn es nicht die gebotene Rücksicht auf die Bebauung in der Nachbarschaft nimmt. Umgekehrt ist ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise zulässig, wenn es trotz der Überschreitung keine „städtebaulichen Spannungen“ hervorruft. Das Einfügensgebot dient grundsätzlich – mit Ausnahme hinsichtlich der Art der [...] Weiterlesen
“Bauvorhaben – Zulässigkeit innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Das vorliegende Urteil
OLG Düsseldorf – Az.: I-21 U 23/14 – Urteil vom 04.11.2014
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.1.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – 7 O 34/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A.
Von der Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.
B.
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg (§ 513 S. 1 ZPO). Im Ergebnis bleibt es bei der bereits im Schreiben der Vorsitzenden an die Parteien vom 16.5.2014 [...] Weiterlesen
“Unverhältnismäßigkeit Mängelbeseitigung bei optischen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung” Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de
Das vorliegende Urteil
OLG Braunschweig – Az.: 1 Ss 13/15 – Beschluss vom 25.02.2015
Das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 08. Oktober 2014 wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu gehörigen Feststellungen aufgehoben und das Verfahren im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
Gründe
Die zulässige Revision des Angeklagten hat – zunächst – Erfolg.
I.
Der Angeklagte ist durch das Urteil des Amtsgerichts Goslar vom 19.12.2013 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten belegt worden. Das Landgericht Braunschweig hat die [...] Weiterlesen
“Strafaussetzung zur Bewährung – besondere Umstände bei Stellung der Sozialprognose”