Zahlungspflicht bei verlängerter Nutzung eines Gerüsts
In einem aktuellen Urteil hat das OLG Düsseldorf (Az.: I-24 U 347/20) entschieden, dass eine Zahlungspflicht für die verlängerte Standzeit eines Gerüsts besteht, wenn dieses dem Beklagten zur Nutzung überlassen wurde. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Baubranche und verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Gerüsten.
Direkt zum Urteil Az: I-24 U 347/20 springen.
[toc]
Gericht lehnt Berufung ab
Das OLG Düsseldorf hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, da diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Entscheidung basiert auf verschiedenen rechtlichen Erwägungen, die sowohl auf das Mietrecht als auch auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zurückgehen.
Vertragsverhältnis bei verlängerter Gerüstnutzung
Das Gericht stellte fest, dass ein Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung eines Gerüsts in der verlängerten Standzeit grundsätzlich nach Mietrecht beurteilt werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob die VOB vereinbart wurde oder nicht, da der Vergütungsanspruch der Klägerin in beiden Fällen begründet ist.
Anspruch auf Mietzins bei Gebrauchsüberlassung
Geht man von einer mietvertraglichen Vereinbarung aus, so steht der Klägerin ein Anspruch auf Mietzins gemäà §§ 535ff. BGB zu. Denn es ist unstreitig, dass das Gerüst der Beklagten auch nach Ablauf der Grundstandzeit bis zum Abbau durch die Klägerin zur Nutzung überlassen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Beklagte das Gerüst tatsächlich genutzt hat oder nicht, da maÃgebend die Gebrauchsüberlassung durch die Klägerin und die daraus resultierende Nutzungsmöglichkeit für die Beklagte ist.
Fazit und Auswirkungen auf die Baubranche
Das Urteil des OLG Düsseldorf verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Gerüsten und die Zahlungspflicht bei verlängerter Standzeit. Unternehmen und Bauherren sollten sich dieser Tatsache bewusst sein und entsprechende vertragliche Regelungen treffen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und rechtliche Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen und eine Ersteinschätzung anzufordern.
Das vorliegende Urteil
OLG Düsseldorf -Â[…]