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OLG München – Az.: 34 Wx 396/18 – Beschluss vom 27.11.2018
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Memmingen – Grundbuchamt – vom 30. Oktober 2018 im Kostenausspruch aufgehoben.
II. Im Übrigen wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen.
Gründe
I.
Gegen die aufgrund Erbfolge im Grundbuch eingetragenen Eigentümer von Grundbesitz erwirkte der Beteiligte ein am 15.10.2018 erlassenes, vorläufig vollstreckbares Anerkenntnisurteil, mit dem die Erben verurteilt wurden, das gegenständliche Grundstück an den Beteiligten aufzulassen und die Eintragung des Beteiligten als Eigentümer im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen. Auf Antrag des Beteiligten vom 23.10.2018 wurde auf dieser Grundlage am 25.10.2018 zu dessen Gunsten eine Vormerkung zur Sicherung seines Eigentumsübertragungsanspruchs in Abteilung II [...] Weiterlesen
“Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine wirkungslose Entscheidung des Grundbuchamts”