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Verstoß gegen Doppelabtretungsgebot
AG Plön – Az.: 72 C 111/18 – Urteil vom 30.11.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.522,16 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Erfüllung eines abgetretenen Herausgabeanspruchs.
Der Beklagte war beurkundender Notar eines Grundstückskaufvertrages der Verkäufer K und D und der Käuferin N GmbH.
Der Kaufvertrag wurde zu seiner Urkundenrolle Nr. ###/2012 beurkundet. [...] Weiterlesen
“Kaufpreishinterlegung auf Notaranderkonto”