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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verhaltensbedingte Kündigung – vorsätzliche Missachtung einer Arbeitsanweisung

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 2 Sa 75/18 – Urteil vom 27.11.2018

1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und um Weiterbeschäftigung.

Die konzerneingebundene Beklagte hat vor etwas mehr als 10 Jahren im hiesigen Gerichtsbezirk einen Betrieb neu aufgebaut. In dem Betrieb werden Krane für unterschiedliche Einsatzzwecke in der maritimen Wirtschaft gebaut (insbesondere Schiffs-, Hafen- und Offshorekrane). Die Beklagte beschäftigt inzwischen regelmäßig deutlich mehr als 10 Arbeitnehmer. Es ist ein Betriebsrat gebildet.

Der 1964 geborene ledige Kläger nahm bei der Beklagten zum 1. April 2006 eine Beschäftigung als Werkstoffprüfer auf. Die Ausbildung zum Werkstoffprüfer hat der Kläger in einem anderen Unternehmen genossen. Der Kläger hat das zertifizierte Level 3 für Werkstoffprüfer erreicht. Der Kläger hat zuletzt rund 3.200 Euro brutto monatlich verdient. Der Kläger ist vollzeitbeschäftigt, woraus sich im Betrieb der Beklagten eine 38-Stunden-Woche ergibt.

Der Kläger ist eingegliedert in die gegenüber der Produktion unabhängige Abteilung Qualitätswesen. Deren Leiter ist Herr Dr. N.. Der darunter angesiedelte Teamleiter des Klägers ist Herr F.. In der Hierarchie oberhalb des Klägers gibt es noch die Koordinatoren (Herr B. und Herr B., später auch Herr E.). Auf der Ebene des Klägers arbeiten weitere Werkstoffprüfer.

Die Produktion der Krane erfolgt soweit möglich in den Produktionshallen des Betriebes. Aufgrund der Größe der Werkstücke verbleiben diese im Regelfall an Ort und Stelle in den Produktionshallen und werden von den jeweils zuständigen Arbeitnehmern nach und nach bearbeitet und zu größeren Baugruppen zusammengefügt. Im Produktionsablauf werden vor dem Tätigwerden des Klägers die Schweißarbeiten durchgeführt. Dann prüfen der Kläger und die weiteren Werkstoffprüfer die Ergebnisse des Schweißprozesses. Im Nachgang zur Tätigkeit des Klägers erfolgen die weiteren Produktionsschritte für die gefertigten Bauteile, insbesondere das Einpassen und Zusammenfügen einzelner Bauteile zu größeren Baugruppen. Alle Produktions- und Kontrollschritte sind als Prozesse organisiert, die gegebenenfalls wiederholt zu durchlaufen sind, bis qualitätsgerechte Ergebnisse vorliegen.

Die Schweißnähte und deren Fehlerfreiheit haben für die Qualität und Langlebigkeit der Krane eine herausgehobene Bede[…]


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