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Kraftfahrzeugleasingnehmer – Prozessführungsbefugnis nach Kündigung des Leasingvertrages

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OLG Stuttgart – Az.: 16 O 343/16 – Urteil vom 27.11.2018

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.06.2017 – Az. … – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Streitwert in der Berufungsinstanz: 46.285,01 Euro.
Gründe
I.

Der Kläger verlangt als Leasingnehmer die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug, das von der „Rückrufaktion Diesel Abgas EA189“ („Diesel-Abgasskandal“) betroffen ist, im Wege des Gewährleistungsprozesses gegen den …-Händler (Lieferant).

Der Kläger schloss am 15.08.2014/29.08.2014, vermittelt durch die Beklagte, im Wege des Geschäftsfahrzeug-Leasing mit der …-Leasing, Zweigniederlassung der … Leasing GmbH, …, einen Leasingvertrag über einen … (Neuwagen). Die monatliche Leasingrate betrug 563,08 Euro netto. Als Vertragsdauer waren 36 Monate vereinbart. Dem Leasingvertrag lagen die Leasing-Bedingungen für Geschäftsfahrzeuge zugrunde.

Die … Leasing kaufte – auf Wunsch des Klägers – das Fahrzeug von der Beklagten zum Kaufpreis von 46.285,01 Euro brutto. Die Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger war am 16.10.2014.

Die Leasing-Bedingungen enthalten folgende Regelungen:

„XIII. Ansprüche und Rechte bei Fahrzeugmängeln

1. Dem Leasing-Geber steht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen aus dem mit dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag bei Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs das Recht zu,

Nacherfüllung zu verlangen,
von dem Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis zu mindern,
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.

Der Nacherfüllungsanspruch ist wahlweise auf Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache gerichtet.

Inhalt und Umfang von Ansprüchen und Rechten des Leasing-Gebers aus dem Kaufvertrag ergeben sich aus den gesetzlichen und kaufvertraglichen Regelungen. Auf den im Anschluss an diese Bedingungen abgedruckten Auszug aus den Verkaufsbedingungen wird verwiesen.

Dies vorausgeschickt tritt hiermit der Leasing-Geber sämtliche Ansprüche und Rechte aus dem Kau[…]


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