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AG Augsburg – Az.: 17 C 1190/18 – Urteil vom 02.07.2018
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.974,64 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Räumung und Herausgabe einer Wohnung aufgrund einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 08.02.2018 sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
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