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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietvertragskündigung wegen kritischen Äußerungen des Mieters

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AG Augsburg – Az.: 17 C 1190/18 – Urteil vom 02.07.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.974,64 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Räumung und Herausgabe einer Wohnung aufgrund einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 08.02.2018 sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Die Beklagte ist Mieterin der gegenständlichen Wohnung in der … mit einer derzeitigen Monatskaltmiete von 331,22 €. Die Klägerin ist nach Erwerb des Mietobjekts im Jahr 2013 die Vermieterin. Mit anwaltlichem Schreiben vom 08.02.2018 erklärte die Klägerin der Beklagten die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dem lag zugrunde, dass in vier Fernsehbeiträgen Anfang Januar 2018 über die Situation des gegenständlichen Mietverhältnisses berichtet worden war.
Im Einzelnen:
In einem Beitrag in der Fernsehsendung „…“ führte der Sprecher aus, dass nach Angabe der Beklagten die Klägerin die übrigen Mieter des Anwesens erfolgreich „rausgeekelt“ habe und dass ihr Gas und Wasser abgestellt worden seien. Die Beklagte selbst sagte im Interview, dass ihr der Teppich unter ihren Füßen weggezogen würde, sie aber festhalten würde.

In einem Beitrag in der Fernsehsendung „…“ führte die Moderatorin aus, dass die Beklagte vom Vermieter aus der Wohnung „rausgeekelt“ werden sollte, weil dort aus dem Haus ein Hostel werden solle und dass weder die Zuschauer noch die Moderatorin in so einer Wohnung leben wollen würden. Die Moderatorin führte weiter aus: „Schimmel, Kälte, eine einzige Baustelle“. Die Beklagte selbst sagte im Interview, dass sie kein Wasser und kein Gas habe, nur zwei elektrische Heizungen, was sehr viel Geld kosten würde. Sie habe Magenschmerzen, müsse Medikamente nehmen, was auf die Psyche gehe. Der Sprecher erwähnte, dass die Klägerin seit 2013 Eigentümerin des gegenständlichen Objekts sei und sie der Beklagten gekündigt habe. Die Beklagte sagte weiter im Interview, dass irgendwann mal Schluss sein müsse, man könne nicht „Existenzen vernichten wegen Geldgier“. Weiter sagte die Beklagte im Interview, dass man das nicht so lassen könne, denn wenn niemand was tun und jeder abh[…]


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